Wer kann in die erste Klasse kommen?
- Im Vorjahr zurückgestellte Kinder (Geburtsdatum 01.10.2017 - 30.09.2018)
- regulär schulpflichtige Kinder (Geburtsdatum 01.10.2018 - 30.06.2019).
- bei den „Korridorkinder“ (Geburtsdatum 01.07.2019 - 30.09.2019) können Sie als Erziehungsberechtigte vorab entscheiden, ob Ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird oder nicht. Das teilen Sie uns bitte bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mit.
- Sollten wir bei der Schuleinschreibung feststellen, dass Ihr Kind noch nicht schulfähig ist, können wir es vom Schulbesuch für dieses Jahr zurückstellen und es kommt erst im nächsten Jahr in die Schule.
- „Kannkinder“ (Geburtsdatum 01.10.2019 - 31.12.2019) – können vorzeitig auf Antrag eingeschult werden.
- vorzeitig eingeschulte Kinder (Geburtsdatum ab dem 01.01.2020) – auf Antrag nur mit schulpsychologischem Gutachten
Tag der Schuleinschreibung:
Ihr Kind durchläuft am Tag der Schuleinschreibung ein spielerisches „Screening“. Die Ergebnisse dienen der Beratung und haben zum Ziel, die verbleibende Zeit bis zur Einschulung gewinnbringend zu nutzen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Schulfähigkeit wird Ihr Kind zu einem so genannten Schulspiel an einem anderen Tag nochmal eingeladen. Aufgrund der dabei gewonnenen Beobachtungen können wir Sie ausführlich beraten.